Die übliche ergänzende Krankenversicherung (TSS) deckt Zahnbehandlungen in der Regel nicht ab; dafür ist ein Zusatzbaustein oder ein Zahnpaket nötig. Je nach Police können Zahnpakete Untersuchung, Röntgen, Zahnsteinentfernung, Füllungen und manchmal Bleaching umfassen. Kieferorthopädie ist in den meisten Policen ausgeschlossen. Limit, Begrenzung der Anzahl, Wartezeit und Selbstbeteiligung sind von Police zu Police verschieden.
Übernimmt die private Krankenversicherung Zahnbehandlungen?
Eine private Krankenversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur, wenn die Police Zahnleistungen enthält. In vielen Policen sind Zahnbehandlungen von der Grunddeckung ausgenommen und werden über einen eigenen Zusatzbaustein oder ein Zahnpaket angeboten.
Bevor Sie sagen „Ich bin versichert, meine Zahnbehandlung wird übernommen“, sollten Sie daher prüfen, ob Ihre Police Zahnleistungen enthält. Selbst wenn ja, hängt von der Police ab, welche Behandlungen mit welchem Limit und zu welchen Bedingungen abgedeckt sind.
In Policen mit Zahnleistungen sind vorbeugende Maßnahmen wie Untersuchung, Röntgen und Zahnsteinentfernung meist häufiger enthalten. Ästhetische Eingriffe sind dagegen eingeschränkter. Auf dieser Seite erklären wir den allgemeinen Rahmen; die besonderen Bedingungen Ihrer Police haben immer Vorrang, und verbindliche Auskunft kann nur Ihre Versicherungsgesellschaft geben.
Deckt die ergänzende Krankenversicherung (TSS) Zahnbehandlungen ab?
Die übliche ergänzende Krankenversicherung (TSS, Tamamlayıcı Sağlık Sigortası) deckt Zahnbehandlungen in der Regel nicht ab. Die TSS ist ein türkisches Produkt, das bei von der SGK (türkische Sozialversicherungsanstalt) übernommenen Leistungen die Zuzahlung in Privateinrichtungen abdeckt; für Zahnbehandlungen ist meist ein Zusatzbaustein nötig.
- Übliche TSS: Zahnbehandlungen sind überwiegend ausgeschlossen.
- TSS + Zahnzusatzbaustein: Die in der Police genannten Zahnbehandlungen können innerhalb der festgelegten Limits übernommen werden.
- Eigenes Zahnpaket: Manche Gesellschaften bieten ein separates Paket oder eine eigene Police für Zähne an.
Namen und Inhalte der Policen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Verbindliche Informationen finden Sie im Policentext oder erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Was kann ein Zahnpaket umfassen?
Je nach Police können Zahnpakete Leistungen wie Untersuchung, Röntgen, Zahnsteinentfernung, Füllungen und manchmal Bleaching umfassen. Die folgende Tabelle zeigt eine allgemeine Tendenz; Ihre Police kann abweichen.
| Leistung | Allgemeine Lage in Zahnpaketen |
|---|---|
| Untersuchung | Je nach Police häufig enthalten |
| Röntgen | Je nach Police häufig enthalten |
| Zahnsteinentfernung | Je nach Police möglich; Begrenzung der Anzahl möglich |
| Füllung | Je nach Police möglich |
| Zahnaufhellung | In manchen Paketen enthalten; meist gesondert als ästhetischer Eingriff bewertet |
| Kieferorthopädie | In den meisten Policen ausgeschlossen |
Die Angaben in der Tabelle sind nur allgemeine Informationen. Der einzig verlässliche Weg herauszufinden, welche Leistung abgedeckt ist, besteht darin, Ihre Police zu prüfen oder Ihre Versicherungsgesellschaft zu fragen.
Sind Bleaching und Zahnsteinentfernung versichert?
Die Zahnsteinentfernung ist in Zahnpaketen häufiger enthalten als das Bleaching. Da das Bleaching als ästhetischer Eingriff gilt, ist es in manchen Paketen enthalten, in vielen aber nicht.
Vor einem Bleaching ist oft eine Zahnsteinentfernung nötig. Dann kann es sein, dass Ihre Police die Reinigung übernimmt, das Bleaching aber nicht. Ebenso werden vor dem Bleaching nötige Füllungen oder Zahnfleischbehandlungen nach den Bedingungen Ihrer Police jeweils gesondert bewertet; deshalb lohnt es sich, jede Leistung im Behandlungsplan einzeln bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Wie beide Behandlungen geplant werden, erklären wir auf der Seite Zahnsteinentfernung und Zahnaufhellung, wovon die Kosten des Bleachings abhängen, auf der Seite Kosten für Zahnaufhellung.

Limit, Begrenzung der Anzahl, Wartezeit und Selbstbeteiligung
In Policen mit Zahnleistungen sind Limit, Begrenzung der Anzahl, Wartezeit und Selbstbeteiligung je nach Police verschieden. Diese vier Begriffe bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Leistung übernommen wird.
- Limit: Die Obergrenze, die im Versicherungszeitraum für Zahnbehandlungen übernommen werden kann.
- Begrenzung der Anzahl: Wie oft bestimmte Leistungen im Versicherungszeitraum übernommen werden.
- Wartezeit: Die Zeit, die nach Beginn der Police vergehen muss, bis bestimmte Leistungen abgedeckt sind.
- Selbstbeteiligung: Ein Teil der Behandlungskosten, den Sie selbst tragen.
Wenn Sie diese vier Punkte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen, vermeiden Sie spätere Überraschungen.
Wie läuft es in Vertrags- und Nichtvertragseinrichtungen ab?
In Vertragseinrichtungen erfolgen Behandlungen mit Kostenzusage (Provision). In Nichtvertragseinrichtungen zahlen Sie meist zuerst und beantragen dann mit der Rechnung die Erstattung bei der Versicherungsgesellschaft.
| Vertragseinrichtung | Nichtvertragseinrichtung | |
|---|---|---|
| Ablauf | Die Einrichtung holt bei der Versicherung eine Kostenzusage (Vorabgenehmigung) ein | Sie zahlen selbst und reichen die Rechnung ein |
| Zahlung | Gegebenenfalls nur Selbstbeteiligung oder nicht gedeckter Anteil | Der gesamte Betrag wird zunächst von Ihnen bezahlt |
| Erstattung | Nicht nötig | Ob und in welcher Höhe, hängt von der Police ab |
Manche Policen gelten nur in Vertragseinrichtungen; andere erstatten auch in Nichtvertragseinrichtungen einen bestimmten Anteil. Was für Sie gilt, bestimmt Ihre Police.
Einige Krankenversicherer in der Türkei
Im Folgenden sind einige Gesellschaften, die in der Türkei private und ergänzende Krankenversicherungen anbieten, alphabetisch aufgeführt. Die Liste dient der Information und ist nicht vollständig.
- Acıbadem Sigorta
- Allianz Sigorta
- Anadolu Sigorta
- AXA Sigorta
- Doğa Sigorta
- Groupama Sigorta
- HDI Sigorta
- Mapfre Sigorta
- Neova Katılım Sigorta
- Quick Sigorta
- Ray Sigorta
- Sompo Sigorta
- Türkiye Sigorta
- Unico Sigorta
Die Nennung in der Liste bedeutet nicht, dass ein Vertrag mit unserer Klinik besteht. Ob wir mit Ihrer Versicherung einen Vertrag haben, erfahren Sie telefonisch: 0312 911 60 36.
Was sollten Sie Ihre Versicherung vor der Behandlung fragen?
Einige Fragen an Ihre Versicherungsgesellschaft vor Behandlungsbeginn klären, welche Leistung übernommen wird. Sie können die folgende Checkliste verwenden.
- Enthält meine Police Zahnleistungen?
- Sind Untersuchung, Röntgen und Zahnsteinentfernung abgedeckt?
- Ist die Zahnaufhellung abgedeckt?
- Wie hoch sind das Jahreslimit und die Begrenzung der Anzahl?
- Gibt es eine Wartezeit, und ist sie abgelaufen?
- Gilt eine Selbstbeteiligung?
- Gibt es eine Erstattung bei Nichtvertragseinrichtungen, und welche Unterlagen werden verlangt?
Ob unsere Klinik in Çankaya, Oran einen Vertrag mit Ihrer Versicherung hat, erfahren Sie unter 0312 911 60 36. Wenn Sie sich für Möglichkeiten außerhalb der Versicherung interessieren, lesen Sie die Seite Zahnaufhellung im staatlichen Krankenhaus, zu den Methoden die Seite Methoden der Zahnaufhellung.
Häufig gestellte Fragen
Deckt die ergänzende Krankenversicherung Zahnbehandlungen ab?
Die übliche ergänzende Krankenversicherung deckt Zahnbehandlungen in der Regel nicht ab. Dafür ist ein Zahnzusatzbaustein oder ein Zahnpaket nötig.
Übernimmt die private Krankenversicherung eine Zahnaufhellung?
Manche Zahnpakete können ein Bleaching enthalten, viele schließen es jedoch als ästhetischen Eingriff aus. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Police oder Ihre Versicherungsgesellschaft.
Wird die Zahnsteinentfernung von der Versicherung übernommen?
In Policen mit Zahnpaket ist die Zahnsteinentfernung häufig enthalten. Begrenzung der Anzahl, Limit und Wartezeit hängen von der Police ab.
Bekomme ich das Geld für eine Behandlung in einer Nichtvertragsklinik zurück?
In Nichtvertragseinrichtungen zahlen Sie meist zuerst und beantragen dann mit der Rechnung die Erstattung. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt von Ihrer Police ab.
Übernimmt die Versicherung eine Zahnspangenbehandlung?
Kieferorthopädie ist in den meisten Policen ausgeschlossen. Ist sie in Ihrer Police ausdrücklich genannt, kann es anders sein.
Hat Ihre Klinik einen Vertrag mit meiner Versicherung?
Das erfahren Sie telefonisch unter 0312 911 60 36. Die Liste der Gesellschaften auf dieser Seite enthält keine Angaben zu Verträgen.
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Zuletzt aktualisiert: 2026-11-04 · Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Untersuchung und Diagnose.
