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Untersuchung und Auswertung eines Zahnröntgenbilds zur Prüfung der Eignung für ein Bleaching
Sicherheit und Pflege

Für wen ist eine Zahnaufhellung nicht geeignet?

Situationen, in denen Bleaching nicht empfohlen wird oder verschoben werden sollte, und was vor der Behandlung erledigt sein muss.

Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt; keine Patientin bzw. kein Patient.

Kurzantwort

Eine Zahnaufhellung wird nicht empfohlen für Personen unter 18 Jahren, Schwangere und Stillende, Menschen mit unbehandelter Karies oder Zahnfleischerkrankung, freiliegenden Wurzeloberflächen, starker Überempfindlichkeit oder einer Peroxidallergie. Bei Füllungen oder Kronen an den Frontzähnen ist eine gesonderte Planung nötig, da Farbunterschiede entstehen können. In den meisten dieser Fälle wird zuerst behandelt und danach die Aufhellung beurteilt.

Ist Bleaching für jeden geeignet?

Nein, eine Zahnaufhellung ist nicht für jeden geeignet. Bleaching ist eine ästhetische Behandlung und wird an gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch geplant. In manchen Fällen wird empfohlen, sie zu verschieben, in anderen, ganz darauf zu verzichten.

Die Eignung wird bei der Untersuchung festgestellt. Dabei wird der Mund untersucht, bei Bedarf ein Röntgenbild angefertigt und nach Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand gefragt. Die folgende Liste fasst die wichtigsten Situationen zusammen, in denen Bleaching nicht empfohlen wird oder besondere Aufmerksamkeit erfordert.

Ein Teil dieser Situationen ist kein dauerhaftes Hindernis. Nach der Behandlung von Problemen wie Karies, Zahnfleischentzündung oder Zahnstein lässt sich ein Bleaching oft sicher planen. In Schwangerschaft und Stillzeit ändert sich nur der Zeitpunkt. Ziel ist nicht, das Bleaching zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass es zum richtigen Zeitpunkt und unter den richtigen Bedingungen erfolgt.

Liste der Kontraindikationen

In den folgenden Situationen wird eine Zahnaufhellung nicht empfohlen oder es ist zuerst eine andere Behandlung nötig.

SituationWarum nicht empfohlen?Was wird getan?
Unter 18 JahrenDie Kosmetikvorschriften erlauben die Anwendung von Produkten über 0,1 % nicht; die Zähne entwickeln sich nochEin ästhetisches Bleaching wird nach dem 18. Lebensjahr geplant
Schwangerschaft und StillzeitEs gibt keine ausreichenden Daten zur Sicherheit in dieser PhaseWird auf die Zeit nach Geburt und Stillzeit verschoben
Unbehandelte KariesDas Gel kann über die Karies ins Zahninnere gelangen und Schmerzen verursachenZuerst wird die Karies behandelt
ZahnfleischerkrankungEntzündetes Zahnfleisch ist anfälliger für ReizungenZuerst wird das Zahnfleisch behandelt
Freiliegende WurzeloberflächeDie Wurzel hat keinen Zahnschmelz, die Empfindlichkeit nimmt zu und die Wurzel hellt nicht aufDer Bereich wird geschützt oder die Methode geändert
Starke ZahnempfindlichkeitBleaching kann die Empfindlichkeit verstärkenZuerst wird die Ursache abgeklärt und die Empfindlichkeit behandelt
PeroxidallergieRisiko einer allergischen ReaktionKein Bleaching; Alternativen werden geprüft
Füllungen oder Kronen an den FrontzähnenRestaurationen hellen nicht auf, es entstehen FarbunterschiedeDie Erneuerung der Restaurationen wird nach dem Bleaching geplant

Warum werden unter 18-Jährige und Schwangere gesondert betrachtet?

Nach den Kosmetikvorschriften der Europäischen Union und der Türkei werden Aufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 % und höchstens 6 % Wasserstoffperoxid bei Personen unter 18 Jahren nicht angewendet. Außerdem ist die Pulpakammer bei Jugendlichen größer, und die Empfindlichkeit kann ausgeprägter sein. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Ab welchem Alter ist Bleaching möglich?

Für Schwangerschaft und Stillzeit ist nicht nachgewiesen, dass Bleaching schadet; es gibt aber auch keine ausreichenden Daten, die seine Sicherheit belegen. Da Bleaching eine aufschiebbare ästhetische Behandlung ist, wird es in dieser Phase nicht empfohlen. Ausführlich behandeln wir das Thema auf der Seite Bleaching in der Schwangerschaft.

Was tun bei Karies und Zahnfleischerkrankungen?

Bei Karies oder Zahnfleischerkrankungen müssen diese Probleme vor dem Bleaching behandelt werden. Diese Reihenfolge ist sowohl für die Sicherheit als auch für die Qualität des Ergebnisses wichtig.

  • Karies: Durch einen unbehandelten kariösen Defekt kann das Gel ins Zahninnere gelangen und starke Schmerzen verursachen.
  • Undichte Füllung: Am Rand der Füllung kann Gel eindringen; bei Bedarf wird die Füllung erneuert.
  • Zahnfleischentzündung: Blutendes, geschwollenes Zahnfleisch wird vom Gel leichter angegriffen. Zuerst erfolgen eine Zahnsteinentfernung und bei Bedarf eine Parodontalbehandlung.
  • Zahnstein: Zahnstein verhindert, dass das Gel den Zahn erreicht, und führt zu einem ungleichmäßigen Ergebnis.

Zur Reihenfolge von Zahnsteinentfernung und Bleaching lesen Sie die Seite Zahnsteinentfernung und Bleaching.

Entzündetes, gerötetes Zahnfleisch, das vor einem Bleaching behandelt werden muss
Bei einer Zahnfleischerkrankung muss zuerst behandelt werden. · Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt; keine Patientin bzw. kein Patient.

Freiliegende Wurzeloberflächen und starke Empfindlichkeit

Liegt die Wurzeloberfläche durch Zahnfleischrückgang frei, kann Bleaching die Empfindlichkeit verstärken und bewirkt im Wurzelbereich keine Farbveränderung. Die Wurzeloberfläche ist nicht mit Schmelz, sondern mit Wurzelzement bedeckt, und dieses Gewebe reagiert anders auf Bleaching.

  • Freiliegende Wurzelbereiche können mit einem Schutz abgedeckt werden.
  • Beim Home-Bleaching lässt sich sicherstellen, dass die Schiene kein Gel in diesen Bereich bringt.
  • Bei sehr ausgeprägter Empfindlichkeit wird zuerst die Ursache abgeklärt; Probleme wie Abrasion, Risse oder Zähneknirschen werden behandelt.

Zum Zusammenhang zwischen Empfindlichkeit und Bleaching lesen Sie die Seite Empfindlichkeit nach dem Bleaching.

Peroxidallergie und weitere besondere Situationen

Bei einer Allergie gegen Peroxid oder andere Bestandteile des Bleaching-Gels wird kein Bleaching durchgeführt. Das ist selten; wenn Sie aber schon einmal auf ähnliche Produkte reagiert haben, sollten Sie das unbedingt angeben.

In manchen Fällen ist ein Bleaching zwar möglich, das Ergebnis kann aber begrenzt sein oder eine besondere Planung erfordern:

  • Gräuliche oder medikamentenbedingte (z. B. durch Tetrazyklin) Verfärbungen sprechen langsamer und begrenzter an.
  • Bei weißen Flecken auf den Zähnen kann Bleaching diese vorübergehend deutlicher hervortreten lassen.
  • Bei Wunden oder Läsionen im Mund wird zuerst die Abheilung abgewartet.
  • Bei einer Erkrankung oder einem Medikament, das Lichtempfindlichkeit verursacht, kann statt eines Bleachings mit Licht ein Home-Bleaching erwogen werden.

Wenn an den Frontzähnen Füllungen, Kronen oder Veneers vorhanden sind

Sind an den Frontzähnen Füllungen, Kronen oder Veneers vorhanden, ist ein Bleaching möglich, diese Restaurationen hellen aber nicht auf. Während die natürlichen Zähne heller werden, bleiben die Restaurationen im alten Farbton, und es entsteht ein Farbunterschied.

In diesem Fall werden meist zuerst die natürlichen Zähne gebleicht, 1–2 Wochen gewartet, bis sich die Farbe stabilisiert hat, und danach die Restaurationen passend zum neuen Farbton erneuert. Diese Planung erfolgt bei der Untersuchung. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Werden Kronen und Füllungen heller?

Nahaufnahme einer Kompositfüllung an einem Frontzahn, die durch Bleaching ihre Farbe nicht ändert
Füllungen und Kronen ändern ihre Farbe durch Bleaching nicht. · Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt; keine Patientin bzw. kein Patient.

Was vor dem Bleaching erledigt sein sollte

Damit ein Bleaching sicher und vorhersehbar verläuft, müssen vorher einige Schritte abgeschlossen sein.

  1. Beurteilung der allgemeinen Mundgesundheit durch Untersuchung und bei Bedarf Röntgen
  2. Behandlung von Karies und undichten Füllungen
  3. Zahnsteinentfernung und bei Bedarf Parodontalbehandlung
  4. Abklärung der Ursachen von Empfindlichkeit und bei Bedarf Behandlung
  5. Farbplanung für Restaurationen an den Frontzähnen
  6. Dokumentation der Ausgangsfarbe mit dem Farbring
  7. Information des Zahnarztes über eingenommene Medikamente und Allergien
  8. Entwicklung realistischer Erwartungen
Wenn Bleaching nicht geeignet ist, gibt es Alternativen

Ist ein Bleaching nicht geeignet oder wird es nicht das erwartete Ergebnis bringen, lässt sich das Farbproblem auch mit restaurativen Verfahren wie Komposit, Veneers oder Kronen angehen. Die Optionen werden bei der Untersuchung besprochen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Bleaching bei Zahnfleischrückgang möglich?

In den meisten Fällen ja, freiliegende Wurzelbereiche müssen aber geschützt werden. Die Wurzeloberfläche hellt nicht auf, und die Empfindlichkeit kann zunehmen.

Können Zähne mit Füllungen gebleicht werden?

Die natürliche Zahnsubstanz hellt auf, die Füllung ändert ihre Farbe jedoch nicht. Für Füllungen an den Frontzähnen kann nach dem Bleaching eine Erneuerung geplant werden.

Kann ich trotz Karies ein Bleaching machen lassen?

Zuerst muss die Karies behandelt werden. Bei unbehandelter Karies kann das Gel ins Zahninnere gelangen und Schmerzen verursachen.

Ich nehme Medikamente – kann ich ein Bleaching machen lassen?

Die meisten Medikamente sind kein Hindernis für ein Bleaching, Sie sollten aber alle eingenommenen Medikamente bei der Untersuchung angeben. Die Eignung beurteilt der Zahnarzt.

Ist ein Bleaching bei Zähnepressen oder Knirschen möglich?

In der Regel ja; bei Schmelzabrieb oder Rissen kann die Empfindlichkeit jedoch zunehmen. Das wird bei der Untersuchung beurteilt.

Ist ein Bleaching bei Herzerkrankung oder Diabetes möglich?

Gut eingestellte chronische Erkrankungen sind meist kein Hindernis für ein Bleaching. Geben Sie jedoch Ihre Medikamente und Ihren Gesundheitszustand bei der Untersuchung unbedingt an; über die Eignung entscheidet der Zahnarzt.

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Die Eignung wird bei der Untersuchung festgestellt. Füllen Sie für einen Termin das Formular aus oder rufen Sie an.

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Zuletzt aktualisiert: 2026-11-03 · Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Untersuchung und Diagnose.

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